Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Platzhalter und Prüfpunkte müssen vor Freigabe geklärt werden und begründen keine eigenständigen Pauschalansprüche.
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmer
Vertragspartner ist die blueleads GmbH, Talstraße 27, 41751 Viersen (blueleads). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestellen. Verbraucher sind ausgeschlossen. Sie bestätigen Ihre Unternehmereigenschaft bei jeder Buchung und machen zutreffende Angaben. Bei begründeten Zweifeln darf blueleads geeignete Nachweise verlangen und die Annahme ablehnen. Bereits geschlossene Verträge können nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und § 13 beendet werden.
§ 2 Vertragsschluss, Fassung und Rangfolge
Mit „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung ab; blueleads nimmt sie durch die Bestellbestätigung an. Vor Bestellung können Sie Eingabefehler in den vorherigen Schritten korrigieren. Vertragssprache ist Deutsch. Bestell-, Leistungs- und Preissnapshots sowie akzeptierte Versionen und Zustimmungszeitpunkte werden gespeichert; Bestellungen sind im Kundenkonto abrufbar. Änderungen der Bedingungen gelten ausschließlich für künftige Buchungen. Für Ihre Bestellung bleibt die bei Bestellung akzeptierte Fassung maßgeblich.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB). Für Kundensperrlisten geht der AVV derselben Version vor; zwingendes Datenschutzrecht bleibt unberührt. Im Übrigen gehen die Kampagnenbedingungen derselben Version als speziellere Regeln diesen AGB vor. Der AVV regelt keine Verarbeitung der Werbeempfängerdaten im Auftrag des Kunden.
§ 3 Leistungsumfang und Grenzen
blueleads schuldet die sorgfältige Prüfung, Planung und Durchführung der einmaligen E-Mail-Werbekampagne im gebuchten Umfang als Bemühens- und Durchführungsleistung. Die gebuchte Reichweite wird anhand unterschiedlicher Empfängeradressen mit dokumentierter Annahme durch den empfangenden SMTP-Server innerhalb derselben Kampagne nachgewiesen. Eine Adresse zählt kampagnenweit einmal. Nicht deduplizierte Meldungen belegen für sich keine verifiziert eindeutige Erfüllung. Die vereinbarte Reichweite und die Unterlieferungsregel werden durch den Begriff Bemühensleistung nicht eingeschränkt.
Nicht geschuldet sind Inbox-Platzierung, Öffnungen, Klicks, Umsätze, bestimmte Termine oder Uhrzeiten, bestimmte Verteiler oder Plattformen oder eine kundenseitige Zielgruppenauswahl. blueleads darf die Leistung sachgerecht auf mehrere Versendungen, Verteiler und Dienstleister aufteilen. Empfängerlisten, Partneridentitäten und interne Einkaufskonditionen werden nicht bereitgestellt. Messwerte werden nur nach tatsächlichem Nachweis ausgewiesen.
§ 4 Start, Laufzeit und Pausierung
„Schnellstmöglich“ setzt Zahlung, vollständige Werbemittel, Freigaben, wirksamen Ausschlussabgleich und rechtmäßig verfügbare Reichweite voraus. „Nicht vor“ bezeichnet einen frühesten Kalendertag in Europe/Berlin. Die Durchführungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage ab Beginn der ersten Versendung. Bei konkreten technischen, rechtlichen oder Zustellbarkeitsproblemen darf blueleads im erforderlichen Umfang pausieren oder verschieben, informiert Sie über Anlass und voraussichtliche Auswirkungen und setzt die Durchführung nach Wegfall fort. Eine sachlich gerechtfertigte Maßnahme allein begründet keinen Schadensersatzanspruch; § 15 sowie gesetzliche Rechte bei zurechenbaren Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Bei unzumutbarer Verzögerung gelten die gesetzlichen Beendigungsrechte.
§ 5 Mitwirkung und Ansprechpartner
Sie stellen vollständige Werbemittel und Angaben binnen zehn Werktagen nach Zahlungsbestätigung bereit und beantworten Rückfragen und Freigabeaufforderungen binnen drei Werktagen nach Zugang. Werktage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen am Sitz von blueleads. Begründete Verlängerungsbitten werden berücksichtigt. Vor der ersten Buchung benennen Sie im Kundenkonto einen erreichbaren Ansprechpartner für Rechtsfälle mit Name, E-Mail und Telefon und halten diese Angaben aktuell.
Ihre Freigabe bezieht sich auf eine konkrete unveränderliche Werbemittelversion. Änderungen erfordern erneute Freigabe. KI-Hinweise sind heuristisch und ersetzen Ihre Prüfung nicht. Fehlende Mitwirkung verlängert betroffene Fristen um die dadurch verursachte Verzögerung und angemessene Wiederanlaufzeit.
Nach erfolgloser angemessener Nachfrist in Textform mit ausdrücklichem Folgenhinweis kann blueleads aus wichtigem Grund beenden. Für kundenseitig verursachten Laufzeitablauf ist vorgesehen: [PLATZHALTER REGEL X-M: Voraussetzungen, Nachfrist, Verfall und Abrechnung einschließlich ersparter Aufwendungen festlegen]. Eine automatische Erfüllungsfiktion oder pauschaler vollständiger Vergütungsverfall ist durch diesen Entwurf noch nicht vereinbart. Gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche bleiben bestehen.
§ 6 Zusicherungen des Kunden
Sie sichern zu, dass Ihre Angaben richtig sind, Sie alle erforderlichen Rechte an Texten, Bildern, Marken und sonstigen Inhalten einschließlich Weitergabe zur Durchführung besitzen und Angebot, Werbemittel und Landingpage rechtmäßig sind. Sie gewährleisten die rechtmäßige Herkunft und Ihre Befugnis zur Übermittlung und Nutzung der Sperrlisten für den Ausschlussabgleich; eine Werbeeinwilligung folgt daraus nicht. Inhalte und Ziele enthalten keine Schadsoftware, kein Phishing und keine Umleitungen auf unzulässige Seiten. Änderungen und neu erkannte Risiken teilen Sie unverzüglich mit. Dies begründet keine verschuldensunabhängige Übernahme aller außerhalb Ihrer Sphäre liegenden Risiken.
§ 7 Vorkasse, Verzug und Gegenrechte
Preise verstehen sich netto; Steuer und Gesamtbetrag werden vor Bestellung ausgewiesen. Maßgeblich bleiben die Bestellsnapshots. Zahlung erfolgt als Vorkasse per Stripe oder angebotener Banküberweisung. Kein Versendung vor bestätigtem Zahlungseingang; eine Browser-Rückleitung ist kein Zahlungsnachweis. Bei Verzug gelten die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen und die gesetzliche Mahnpauschale bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen und unter gesetzlicher Anrechnung.
Sie dürfen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ebenso mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, die mit der Hauptforderung untrennbar verbunden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt. Zwingende Gegenrechte und die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleiben unberührt.
§ 8 Stornierung
Bis zum tatsächlichen Versendungsbeginn können Sie in Textform stornieren. Vorgesehene Staffel: vor Werbemittelbearbeitung kostenfrei; nach Bearbeitungsbeginn [PLATZHALTER STORNO A: Betrag/Prozentsatz und Abgrenzung]; nach finaler Freigabe vor Versendungsbeginn [PLATZHALTER STORNO B: Betrag/Prozentsatz und Abgrenzung]. Pauschalen dürfen den typischerweise zu erwartenden Schaden unter Abzug ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs nicht übersteigen. Sie dürfen stets nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Extras und Pauschalen werden nicht doppelt berechnet. Solange die Staffel nicht wirksam festgelegt ist, gilt die bisherige Regel: vor Werbemittelbearbeitung kostenfrei, danach Abzug nur tatsächlich vertragsgemäß bearbeiteter gebuchter Extras. Ab Versendungsbeginn ist eine freie Stornierung ausgeschlossen; gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte bleiben bestehen.
§ 9 Unterlieferung und Erstattung
Belegte Unterlieferung wird grundsätzlich binnen 30 Tagen nach Ablauf der ursprünglichen Durchführungsfrist nachgeliefert. Eine verbleibende Fehlmenge wird anteilig auf Basis des Netto-TKP der Bestellung gutgeschrieben beziehungsweise erstattet. Fehlender Eindeutigkeitsnachweis gilt nicht als vollständige Erfüllung. Bei Stopp gelten ergänzend § 7 der Kampagnenbedingungen. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Bericht und Reklamation
blueleads stellt einen aggregierten Abschlussbericht im Portal bereit und informiert Sie darüber. Sie prüfen ihn und teilen konkrete Einwände innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und Zugang der Benachrichtigung in Textform mit Begründung mit. Erst bei gesondertem Hinweis auf Frist und Folge im Bericht und in der Benachrichtigung gilt die Darstellung erkennbarer Berichtsdaten bei ausbleibendem Einwand als genehmigt. Auf begründeten Antrag wird die Frist angemessen verlängert. Verdeckte Fehler, fehlende Reichweitennachweise, gesetzliche Ansprüche und die Beweislast bleiben unberührt. Die Genehmigung ersetzt keinen Leistungsnachweis und bewirkt keinen allgemeinen Anspruchsverzicht.
§ 11 Freistellung und Unterstützung
Für von Ihnen schuldhaft verursachte Rechtsverletzungen in Ihrer Sphäre stellen Sie blueleads von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Behörden, Wettbewerbern, Verbraucherverbänden, Empfängern und Providern. Dies umfasst erforderliche angemessene Rechtsverteidigungskosten und zurechenbare Vertragsstrafen. Bußgelder sind nur erfasst, soweit eine Überwälzung gesetzlich erlaubt ist und eigene Verantwortlichkeit von blueleads nicht ausgehebelt wird. Mitverursachung von blueleads wird anteilig berücksichtigt. Unberechtigte Ansprüche lösen nur abgestimmte Unterstützung bei der Abwehr aus.
blueleads stellt Sie spiegelbildlich von berechtigten Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzungen in seiner Sphäre Einwilligung und Versendung einschließlich erforderlicher angemessener Rechtsverteidigungskosten frei. Maßgeblich ist auch die tatsächliche Rolle des Listeninhabers. Sie unterstützen die Verteidigung und stellen erforderliche Informationen und Rechtebelege datensparsam bereit. Information, Abstimmung und Verteidigungsführung richten sich nach § 6 der Kampagnenbedingungen. Anerkenntnisse und Vergleiche dürfen berechtigte Interessen der anderen Partei nicht beeinträchtigen.
§ 12 Vertragsstrafen
Für schuldhafte erhebliche Verstöße gegen das Umgehungsverbot, das Entfernen des verpflichtenden Abmeldelinks, wesentliche nachträgliche Landingpageänderungen ohne Freigabe oder das bewusste Einreichen unzulässiger Inhalte sind angemessene Vertragsstrafen vorgesehen. [PLATZHALTER VERTRAGSSTRAFEN: je Tatbestand Betrag, Gesamtobergrenze pro Bestellung und Kriterien zu Verschulden, Schwere, Dauer und Wiederholung festlegen]. Solange Beträge und Voraussetzungen nicht anwaltlich geprüft und wirksam vereinbart sind, begründet der Platzhalter keinen Zahlungsanspruch. Ein einheitlicher Lebenssachverhalt darf nicht mehrfach sanktioniert werden. Weitergehender nachgewiesener Schaden bleibt geltend machbar; eine gezahlte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
§ 13 Beendigung aus wichtigem Grund
blueleads kann bei erheblichen Rechtsverstößen, wesentlichen falschen Angaben, erheblichem Zahlungsverzug oder konkret belegtem erheblichem Reputationsrisiko aus wichtigem Grund kündigen beziehungsweise nach gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten. Soweit Abhilfe möglich und zumutbar ist, erfolgen zuvor Abmahnung und angemessene Nachfrist. Bei unmittelbar drohenden Rechtsverletzungen ist sofortiger Stopp zulässig. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten; Restmengen richten sich nach § 9 und der Stoppregel der Kampagnenbedingungen. Bloß subjektives Missfallen rechtfertigt keine Beendigung.
§ 14 Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse außerhalb der beherrschbaren Sphäre verlängern betroffene Fristen um die Behinderung und angemessene Wiederanlaufzeit. Dazu können behördliche Maßnahmen, erhebliche Angriffe, nicht selbst verursachte Provider-Sperren oder Blocklisting und unvermeidbare Dienstleisterausfälle gehören. Gewöhnliche Betriebsstörungen, fehlende Vorsorge oder eigene Pflichtverletzungen werden dadurch nicht zu höherer Gewalt. blueleads informiert Sie und ergreift zumutbare Minderungsmaßnahmen. Für nicht zu vertretende Verzögerungen entsteht kein Schadensersatzanspruch; § 15 und gesetzliche Beendigungs- und Rückabwicklungsrechte bei dauerhafter oder unzumutbar langer Behinderung bleiben bestehen.
§ 15 Haftung
blueleads haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach Produkthaftungsgesetz und sonstigem zwingendem Recht, insbesondere soweit Art. 82 DSGVO eine Haftung vorgibt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet blueleads für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Als Obergrenze ist der Nettoauftragswert der betroffenen Bestellung vorgesehen, soweit dieser den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden angemessen abdeckt; andernfalls bleibt der vertragstypisch vorhersehbare Schaden maßgeblich. [PRÜFPUNKT HAFTUNG: Angemessenheit und Bestimmbarkeit der Obergrenze vor Freigabe prüfen]. Entgangener Gewinn und mittelbare Schäden werden bei leichter Fahrlässigkeit nur ersetzt, soweit sie bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht zum vertragstypisch vorhersehbaren Schaden gehören. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt ebenso für die Haftung für Erfüllungsgehilfen, Partner und Dienstleister sowie zugunsten gesetzlicher Vertreter und Mitarbeitender. Zwingende Ansprüche sowie vereinbarte Nachlieferung und anteilige Erstattung werden nicht begrenzt. Eine pauschale Haftungsfreiheit für Pausierung, externe Partner oder Datenschutzverstöße entsteht nicht.
§ 16 Verjährung
Ansprüche gegen blueleads verjähren grundsätzlich zwölf Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantien, Produkthaftung und sonstigem zwingenden Recht einschließlich zwingender Datenschutzansprüche; dafür gelten die gesetzlichen Fristen. Gesetzliche Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn werden nicht eingeschränkt. [PRÜFPUNKT VERJÄHRUNG: Anspruchsarten und gesetzliche Sonderfristen prüfen].
§ 17 Datenschutz und Geheimhaltung
Für Empfängerdaten ist blueleads beziehungsweise der jeweilige Listeninhaber nach tatsächlichem Ablauf verantwortlich. Sie erhalten keine Empfängerdaten und werden durch die Buchung nicht deren Besitzer oder Verantwortlicher. Für Ihre Kundensperrlisten ist blueleads ausschließlich Auftragsverarbeiter nach dem AVV. Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Vertragsinformationen vertraulich, nutzen sie nur zur Durchführung und verpflichten erforderliche Mitarbeitende und Dienstleister entsprechend. Dies gilt bis drei Jahre nach Vertragsende; längere Datenschutz- und Geschäftsgeheimnispflichten bleiben bestehen. Ausgenommen sind nachweislich öffentliche, zuvor rechtmäßig bekannte oder unabhängig entwickelte Informationen und gesetzlich erforderliche Offenlegungen sowie Offenlegungen an Rechtsberatung. Soweit erlaubt werden diese angekündigt und auf das erforderliche Maß beschränkt.
§ 18 Abtretung, Form, Recht und Gerichtsstand
Die Abtretung von Ansprüchen gegen blueleads bedarf vorheriger Zustimmung; diese darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. § 354a HGB und sonstige zwingende Abtretungsrechte bleiben unberührt. Erklärungen erfolgen in Textform, etwa E-Mail, soweit Gesetz oder individuelle Vereinbarung keine andere Form vorsehen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von blueleads wird nur mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie in sonst gesetzlich zulässigen Fällen vereinbart. [PLATZHALTER GERICHTSSTAND: Sitz Viersen; örtlich und sachlich zuständiges Amtsgericht/Landgericht Mönchengladbach und Zulässigkeit prüfen]. Unternehmereigenschaft allein begründet keine Kaufmannseigenschaft. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der übrige Vertrag bestehen; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regeln. Keine geltungserhaltende Reduktion oder automatische wirtschaftlich ähnliche Ersatzklausel.

