Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Es gelten die AGB und für Kundensperrlisten der AVV derselben akzeptierten Fassung. Platzhalter begründen keine eigenständigen Pauschalansprüche.
§ 1 Vertragsgrundlagen und Durchführung
Diese Bedingungen ergänzen die AGB derselben akzeptierten Version ausschließlich für Unternehmer. Individuelle Vereinbarungen gehen vor, für Kundensperrlisten hat der AVV Vorrang. blueleads bleibt Ihr Vertragspartner und darf eigene oder externe Verteiler und Versendungdienstleister einsetzen und sachgerecht auf mehrere Versendungen aufteilen. Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Listen, Plattformen oder Partneridentitäten. HTML, Betreff, Preheader, Absenderwunsch und Angebotsbeschreibung dürfen zur Durchführung an erforderliche Partner übermittelt werden; keine pauschale Weitergabe personenbezogener Empfängerlisten an Sie.
§ 2 Reichweite, Nachweis und Laufzeit
Geschuldet wird sorgfältige Durchführung im gebuchten Umfang. Maßgeblich sind unterschiedliche Empfängeradressen mit mindestens einer dokumentierten SMTP-Annahme innerhalb derselben Kampagne. Jede Adresse zählt über alle Versendungen nur einmal. Verifiziert eindeutige Reichweite verlangt belegten Abgleich pseudonymer Kennungen. Ohne Nachweis wird ausschließlich „gemeldete Annahmen (nicht dedupliziert)“ berichtet. Versuche, Annahmen, Bounces und eindeutige Reichweite werden getrennt ausgewiesen; spätere Bounces und Messlücken fließen in die Nachweisprüfung ein. Keine Garantie für Inbox, Öffnungen, Klicks, Umsatz oder bestimmte Termine. Die Bezeichnung als Bemühensleistung beseitigt weder gebuchten Umfang noch Unterlieferungsrechte.
Die Laufzeit von grundsätzlich 30 Tagen beginnt mit der ersten tatsächlichen Versendung. Der Startwunsch ist ein frühester Berliner Kalendertag. Zahlung, vollständige Mitwirkung und Freigaben sind Voraussetzung. Bei Unterlieferung erfolgt grundsätzlich binnen weiterer 30 Tage nach Fristende Nachlieferung; verbleibende Fehlmenge wird auf Basis des Bestell-Netto-TKP anteilig gutgeschrieben beziehungsweise erstattet. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
§ 3 Mitwirkung, Freigabe und Rechtskontakt
Sie liefern Werbemittel binnen zehn Werktagen nach Zahlungsbestätigung und reagieren auf Rückfragen und Freigabeaufforderungen binnen drei Werktagen nach Zugang; begründete Verlängerungen sind abzustimmen. Werktage sind Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen am Sitz von blueleads. Vor der ersten Buchung benennen Sie einen erreichbaren Rechtsansprechpartner mit Name, E-Mail und Telefon für Notfall-Stopp, Abmahnungen und Betroffenenanfragen; seine Angaben halten Sie aktuell. Die konkrete finale Werbemittelversion wird unveränderlich freigegeben.
Wesentliche Änderungen der Landingpage, insbesondere Angebot, Preis, Pflichtangaben, Trackingkonzept oder Weiterleitungsziel, sind nach Freigabe ohne vorherige Abstimmung und erneute erforderliche Freigabe verboten. blueleads darf bis zur Prüfung stoppen. Fehlende Mitwirkung verschiebt die Planung. Nach erfolgloser angemessener Nachfrist mit Folgenhinweis ist Beendigung möglich. [PLATZHALTER REGEL X-M: kundenseitiger Laufzeitablauf, Verfall/Abrechnung und Anrechnung ersparter Aufwendungen]. Kein automatischer Erfüllungs- oder vollständiger Vergütungsverfall allein durch diesen Platzhalter; ergänzend gilt § 5 der AGB.
§ 4 Verantwortung und Zusicherungen
Sie verantworten Werbeinhalt, Angebot und Landingpage einschließlich zutreffender Angaben, sämtlicher Nutzungsrechte an Marken, Bildern und Texten sowie Anforderungen aus UWG, Marken- und Urheberrecht, PAngV, HWG, Gewinnspiel- und Glücksspielrecht und Jugendschutz. Sie gewährleisten rechtmäßige Herkunft und Nutzungsbefugnis hochgeladener Sperrlisten. Schadsoftware, Phishing und Weiterleitungen auf unzulässige Seiten sind verboten.
blueleads verantwortet in seiner Sphäre die rechtmäßige Einwilligungsgrundlage und den Versendung; die tatsächliche Verantwortlichkeit externer Listeninhaber bleibt berücksichtigt. Prüfung oder Freigabe von blueleads ersetzt weder Ihre Verantwortung noch eine Rechtsprüfung und heilt keine fehlende Einwilligung. Die Zusicherungen begründen keine verschuldensunabhängige Haftung für außerhalb Ihrer Sphäre liegende Risiken.
§ 5 Absender, Kennzeichnung und Abmeldung
Werbecharakter, Werbekunde und Absender müssen erkennbar sein; Betreff und Absender dürfen nicht irreführen. Im Werbemittel ist eine vollständige Anbieterkennzeichnung beziehungsweise ein funktionierender Impressum-Link des Werbekunden erforderlich. Der Absendername berücksichtigt Ihren Wunsch, Absenderadresse und Domain gehören zum Versender. Der funktionierende Abmeldelink des Versenders ist verpflichtend und darf weder entfernt, verändert noch verdeckt werden. Ihnen zugehende Abmeldungen leiten Sie unverzüglich weiter.
Abmeldung beziehungsweise Werbewiderspruch führt zur globalen Werbesperre. blueleads veranlasst die Umsetzung bei betroffenen externen Versendern. Laufende externe Übertragungen können einen dokumentierten Stopp- und Synchronisationsprozess erfordern; eine sofortige technische Umsetzung in jedem externen System wird nicht behauptet.
§ 6 Abmahnungen, Verteidigung und Freistellung
Beide Parteien informieren einander über kampagnenbezogene Abmahnungen, behördliche Vorgänge und drohende Ansprüche unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, mit erforderlichen Unterlagen. Keine Partei gibt ohne vorherige Abstimmung eine Unterlassungserklärung oder ein die andere Partei bindendes Anerkenntnis ab. Zwingende Fristen und unaufschiebbare Schadensminderung bleiben gewahrt; die andere Partei ist schnellstmöglich einzubinden.
Bei Einwilligung und Versendung führt blueleads die abgestimmte Verteidigung, bei Inhalt und Landingpage der Kunde, jeweils mit eigener Rechtsberatung und unter Wahrung berechtigter Interessen der anderen Partei. Bei gemischten Ursachen stimmen die Parteien das Vorgehen ab. Kosten, gesetzlich übertragbare Bußgelder und zurechenbare Vertragsstrafen werden nach schuldhafter Verursachung und Mitverursachung getragen. Die gegenseitige Freistellung einschließlich erforderlicher angemessener Rechtsverteidigungskosten richtet sich nach § 11 der AGB. Sie unterstützen die Verteidigung und geben erforderliche Informationen und Rechtebelege datensparsam heraus.
Einwilligungsnachweise werden nur im erforderlichen Einzelfall für den konkret betroffenen Empfänger zur Rechtsverteidigung bereitgestellt, gegebenenfalls direkt an Rechtsberatung, Gericht oder Behörde. Niemals als Empfängerliste oder für Akquise. Gesetzliche Auskunfts- und Vorlagepflichten bleiben unberührt.
§ 7 Beschwerden, Provider-Abuse und sofortiger Stopp
Bei auffälliger Beschwerdequote, Blacklisting/Blocklisting, Provider-Abuse, konkretem Rechtsverstoß oder entsprechend belegter unmittelbar drohender Gefahr darf blueleads sofort pausieren oder stoppen. Entscheidend sind konkrete Meldungen, Provideranforderungen und das tatsächliche Risiko. blueleads informiert Sie unverzüglich über Grund, Umfang und erforderliche Abhilfe. Sie leiten Empfänger- und Providerbeschwerden unverzüglich weiter.
Liegt die Ursache schuldhaft in Inhalt oder Landingpage des Kunden, besteht kein Erstattungsanspruch für bereits vertragsgemäß Versendetes. Für die gestoppte Restmenge ist vorgesehen: [PLATZHALTER REGEL X-S: angemessene Abrechnung, Schaden, ersparte Aufwendungen und Wiederaufnahme festlegen]. Kein automatischer Verfall der gesamten Restvergütung allein durch diesen Platzhalter. Liegt die Ursache in Liste oder Versendung in der Verantwortungssphäre von blueleads, erfolgt Nachlieferung oder anteilige Erstattung der betroffenen nicht vertragsgemäß erbrachten Menge. Gemischte Ursachen werden anteilig zugeordnet. Gesetzliche Rechte und § 15 der AGB bleiben unberührt.
§ 8 DSGVO-Betroffenenanfragen und Rollen
Für Versendungsempfängerdaten ist blueleads beziehungsweise der jeweilige Listeninhaber nach tatsächlichem Ablauf verantwortlich, nicht der Werbekunde allein aufgrund der Buchung. Auskunfts-, Löschungs- und Widerspruchsanfragen zu dieser Versendung leiten Sie spätestens binnen drei Werktagen nach Eingang an blueleads weiter; Abmeldungen und eilbedürftige Anliegen unverzüglich. Sie beantworten diese Anfragen nicht selbst inhaltlich und behaupten keinen Besitz der Versendungsempfängerdaten. Eine sachliche Eingangsbestätigung mit Weiterleitungshinweis ist zulässig. Für eigene Verarbeitungen, etwa auf der Landingpage, erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten selbst.
blueleads antwortet in seiner Verantwortlichkeit einschließlich Herkunft der Daten oder bindet den zuständigen Listeninhaber ein. Gesetzliche Fristen beginnen durch Weiterleitung nicht neu. Werbewiderspruch und Abmeldung führen zur globalen Sperre. Betroffenenrechte werden durch diesen Vertrag nicht begrenzt.
§ 9 Kundensperrlisten, bl-v1 und AVV
Sperrlisten dienen ausschließlich dem Ausschluss, niemals der Akquise, und schaffen keine Einwilligung. Sie verantworten Herkunft, Rechtsgrundlage und Weisungen; blueleads verarbeitet nach dem AVV derselben akzeptierten Version. TXT/CSV unterstützt E-Mail-Adressen, MD5 und SHA-256. Hashes bleiben pseudonyme personenbezogene Daten. bl-v1: umgebende Leerzeichen entfernen, gesamte E-Mail-Adresse kleinschreiben, Punkte und Plus-Tags erhalten, danach MD5 beziehungsweise SHA-256 bilden. Hash-Uploads erfordern ausdrückliche Bestätigung; inkompatible Konventionen werden abgelehnt.
Vor jeder Versendung sind aktuelle Kundensperren, globale beziehungsweise listenbezogene Sperren und Kontaktfrequenz getrennt zu prüfen. Partner erhalten nur erforderliche Hashes im kompatiblen Format für den konkreten Abgleich und im vereinbarten Datenschutzrahmen. Ohne nachgewiesenen Ausschluss bleibt die Versendung gesperrt. Änderungen wirken auf noch nicht gestartete Versendungen; exportierte oder laufende Vorgänge erfordern erneuten Abgleich und dokumentierte Synchronisation oder Stoppbestätigung. Keine Offenlegung von Trefferidentitäten.
§ 10 Aufbewahrung
Rohdateien werden spätestens 24 Stunden nach Verarbeitung gelöscht. Kampagnenspezifische Sperrlisten werden 30 Tage nach Kampagnenabschluss gelöscht, dauerhafte bis zu Ihrer Löschung beziehungsweise Kontolöschung gespeichert. Empfängerdateien einer Versendung werden 30 Tage nach deren Abschluss gelöscht. Noch laufende Vorgänge und belegbare gesetzliche Aufbewahrungspflichten können eingeschränkte weitere Speicherung erforderlicher Nachweise verlangen; keine Akquisenutzung. Der AVV regelt Rückgabe, Löschung und Nachweise.
§ 11 Kategorien, Ablehnung und Rücktritt
Unzulässig sind rechtswidrige, irreführende, diskriminierende, gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte, Phishing, Schadsoftware und fremde Rechtsverletzungen. Die Verteilerverwaltung unterscheidet Finanzen, Versicherung, Energie, Gesundheit, Dating, Gewinnspiele, Mode, Reisen, Wein/Genuss, Technik, Haushalt, B2B und Sonstiges. Eine Kategorie ist nur nutzbar, wenn sie vom konkreten Verteiler erlaubt, nicht gesperrt und von den Einwilligungen gedeckt ist. Keine allgemeine Zulassung einer Kategorie. Insbesondere Glücksspiel, Finanz-, Gesundheits- und altersbeschränkte Produkte erfordern gesonderte rechtliche und einwilligungsbezogene Prüfung.
blueleads darf Änderungen verlangen oder begründet ablehnen. Auch nach Freigabe rechtfertigen neu bekannte erhebliche Rechtsverstöße Stopp und nach gesetzlichen Voraussetzungen Kündigung beziehungsweise Rücktritt. Erstattung richtet sich nach § 7 und den AGB. Erforderliche Abmahnung und Nachfrist sowie eigene Mitverursachung bleiben berücksichtigt.
§ 12 Partner, Geheimhaltung und Umgehungsverbot
Partner-, Listen- und Empfängerinformationen werden Ihnen nicht offengelegt; Reporting erfolgt ausschließlich aggregiert. Beidseitige Geheimhaltung gilt bis drei Jahre nach Vertragsende mit den Ausnahmen in § 17 der AGB. Erforderliche Datenschutzinformationen an Verantwortliche, Betroffene, Gerichte und Behörden bleiben zulässig; der AVV darf nicht durch Geheimhaltung entleert werden.
Während des Vertrags und 24 Monate danach dürfen Sie Ihnen erst durch blueleads bekannt gewordene Listenpartner nicht gezielt zur Umgehung von blueleads für die vertragsgegenständliche Leistung direkt kontaktieren oder abwerben. Vorbestehende Geschäftsbeziehungen, allgemeine öffentlich zugängliche Kontakte ohne Umgehungsabsicht und gesetzlich erforderliche Kontakte sind ausgenommen. [PLATZHALTER UMGEHUNGSSTRAFE: angemessener Betrag und Gesamtobergrenze nach § 12 der AGB]. Reichweite, Dauer und Strafe bedürfen besonderer Prüfung nach § 307 BGB.
Auch für schuldhafte erhebliche Entfernung des Abmeldelinks, wesentliche Landingpageänderung ohne Freigabe und bewusst unzulässige Inhalte sind Strafen vorgesehen: [PLATZHALTER VERTRAGSSTRAFEN: Beträge je Tatbestand, Kriterien und Gesamtobergrenze]. Ohne wirksame Festlegung kein Zahlungsanspruch. Keine Mehrfachsanktion desselben Lebenssachverhalts; weitergehender nachgewiesener Schaden unter Anrechnung gezahlter Strafen bleibt möglich.
§ 13 Tracking und Landingpage
Öffnungs- und Klickmessung liegt beim Versender; Werte sind technisch beeinflusst und indikativ, keine Erfolgsprognose. Eindeutige Öffnungen und Klicks je Versendung werden ohne belegten kampagnenweiten Abgleich nicht als global eindeutig bezeichnet. Tracking, Cookies, Consent, Pflichtinformationen und weitere Verarbeitung auf Ihrer Landingpage verantworten Sie. Neue Tracking- oder Weiterleitungsmechanismen nach Freigabe erfordern Abstimmung nach § 3.
§ 14 Vorschau, KI, Tests und Kontaktfrequenz
Vorschauen sind isoliert. KI ist heuristisch; Änderungen übernehmen Sie erst nach eigener Prüfung. Testmails gehen nur an bestätigte Testadressen Ihrer Firma, grundsätzlich höchstens fünf Adressen und 20 Testmails pro Berliner Kalendertag, mit Betreffpräfix „[TEST]“. Testmail und KI müssen betrieblich aktiviert sein. Testmail ersetzt keine finale Freigabe.
Standardziel ist höchstens eine Werbemail innerhalb rollierender 24 Stunden; höchstens zwei erfordern dokumentierte Ausnahme. Ohne zuverlässigen gemeinsamen Abgleich externer Listen wird keine globale Einhaltung behauptet. Abmeldungen haben Vorrang.
§ 15 Bericht, Zahlung, Storno und Haftung
Es gelten die AGB zu Vorkasse, Reklamation binnen 14 Tagen nach Bereitstellung und Zugang der gesonderten Benachrichtigung, Storno in Textform vor Versendungsbeginn, Vertragsstrafen, Haftung und zwölfmonatiger Verjährung mit sämtlichen gesetzlichen Ausnahmen. Berichtsgenehmigung betrifft nur erkennbare Daten bei gesondertem Folgenhinweis und lässt verdeckte Fehler, fehlende Nachweise und gesetzliche Ansprüche unberührt. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben, Körper, Gesundheit, Garantien und zwingendes Recht bleiben unbeschränkt; wesentliche Pflichten bleiben im Rahmen des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens abgesichert.
§ 16 Pausierung, höhere Gewalt und Schlussregeln
Sachlich gerechtfertigte technische, rechtliche oder Zustellbarkeitsmaßnahmen und nicht zu vertretende höhere Gewalt verlängern Fristen nur im erforderlichen Umfang. Gesetzliche Beendigungsrechte und Haftung bei zurechenbaren Pflichtverletzungen bleiben bestehen. Es gelten deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht, Textform, Abtretungsrecht unter Wahrung von § 354a HGB und der nur für gesetzlich zulässige Fälle vorgesehene Gerichtsstand nach § 18 der AGB. [PLATZHALTER GERICHTSSTAND: Viersen / zuständiges Amtsgericht beziehungsweise Landgericht Mönchengladbach prüfen]. Unwirksame Klauseln werden durch das Gesetz ersetzt.

